Produkte zum Begriff Krankengeld:
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Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt
Der Trend zur Freiberuflichkeit ist ungebrochen. Auf den ersten Blick überrascht das. Denn die steuerlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind gar nicht so groß wie oft angenommen.
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Boecken, Winfried: Teilzeit- und Befristungsgesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz , Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt. Die Neuauflage Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen: Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur EU-RL zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Schwerpunkte liegen dabei auf den Neuregelungen im TzBfG bei Nachweispflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform mit dem Anspruch auf eine begründete Antwort des Arbeitgebers Anspruch auf bezahlte Pflichtfortbildungen während der Arbeitszeit Folgen unwirksamer Befristungen auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen Informationspflichten über freie bzw. unbefristete Arbeitsplätze sowie auf den Änderungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG. Die große Anzahl neuer Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 99.00 € | Versand*: 0 € -
Meinhof, Thomas: Selbstständig mit Yoga
Selbstständig mit Yoga , Weit mehr als 100.000 Deutsche haben bereits eine Ausbildung als Yogalehrer:in oder Fitnesstrainer:in durchlaufen. Doch nur selten stehen vermeintlich "trockene" Themen wie Buchhaltung, Kostenrechnung und Steuern auf dem Lehrplan. Dabei sind diese betriebswirtschaftlichen Grundlagen essentiell, wenn man seinen Hobby zum (Neben)Beruf machen möchte. Yogalehrer, Blogger und Podcaster Thomas Meinhof ("Yogadude") gibt in diesem Buch einen kompakten und leicht verständlichen Überblick über alles, was man für eine sportliche Selbstständigkeit wissen muss. Humorvoll geschrieben und in kurze Kapitel unterteilt, ist dieses Buch selbst für den größten Zahlenmuffel unterhaltsam zu lesen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 19.90 € | Versand*: 0 € -
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Wer zahlt Krankengeld bei Minijob?
Das Krankengeld bei einem Minijob wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers gezahlt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Krankengeld bei einem Minijob zu zahlen, da er nur geringfügige Beiträge zur Krankenversicherung leistet. Der Anspruch auf Krankengeld besteht jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse rechtzeitig informiert, um den Anspruch auf Krankengeld geltend machen zu können. Es empfiehlt sich, vorab die genauen Regelungen mit der Krankenkasse zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Hat man Anspruch auf Krankengeld bei Minijob?
Hat man Anspruch auf Krankengeld bei Minijob? Ja, grundsätzlich haben auch Minijobber Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Wochen lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Zudem muss die Krankheit ärztlich bescheinigt sein und die Arbeitsunfähigkeit muss länger als drei Tage dauern. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes.
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Wie bekomme ich Krankengeld für einen Minijob?
Um Krankengeld für einen Minijob zu erhalten, musst du zunächst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wenn du aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig bist, musst du eine ärztliche Bescheinigung einreichen und diese an deine Krankenkasse senden. Die Krankenkasse prüft dann, ob du Anspruch auf Krankengeld hast und zahlt es dir gegebenenfalls aus.
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Wie hoch ist das Krankengeld bei Minijob?
Das Krankengeld bei einem Minijob richtet sich nach dem Verdienst, den man vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit hatte. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Bei einem Minijob, bei dem nur ein geringes Einkommen erzielt wird, fällt das Krankengeld entsprechend niedriger aus. Es ist daher wichtig, vorab zu prüfen, wie hoch das Krankengeld im konkreten Fall ausfallen würde. In jedem Fall sollte man sich bei Unklarheiten an die Krankenkasse oder den Arbeitgeber wenden, um genaue Informationen zu erhalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Krankengeld:
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Wie lange bekomme ich Krankengeld bei Minijob?
Wie lange du Krankengeld bei einem Minijob bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass du Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erhalten kannst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in einem Minijob oder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis arbeitest. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Krankengeld bei einem Minijob in der Regel niedriger ausfällt als bei einer regulären Beschäftigung. Zudem musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Krankengeld zu erhalten, wie beispielsweise eine bestimmte Mindestversicherungszeit. Es empfiehlt sich daher, sich bei der Krankenkasse oder einem Sozialversicherungsträger über die genauen Regelungen und Bedingungen zu informieren.
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Ist freiberuflich gleich selbstständig?
Freiberuflich und selbstständig zu arbeiten sind zwei verschiedene Konzepte, obwohl sie oft miteinander verwechselt werden. Freiberufliche Tätigkeiten sind in Deutschland gesetzlich definiert und umfassen bestimmte Berufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten und Künstler. Selbstständig zu sein bedeutet hingegen, dass man eigenverantwortlich und unabhängig arbeitet, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Ein freiberuflicher Beruf ist also eine Form der Selbstständigkeit, aber nicht alle Selbstständigen sind automatisch freiberuflich tätig. Es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen, um die entsprechenden rechtlichen und steuerlichen Vorschriften einzuhalten.
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Ist freiberuflich auch selbstständig?
Ja, freiberuflich tätig zu sein bedeutet, selbstständig zu arbeiten. Freiberufler erbringen ihre Dienstleistungen in der Regel eigenverantwortlich, unabhhängig und auf eigene Rechnung. Sie sind nicht fest angestellt, sondern arbeiten für verschiedene Auftraggeber. Freiberufler haben in der Regel eine spezielle Qualifikation oder Ausbildung in ihrem Fachgebiet, wie beispielsweise Ärzte, Anwälte, Berater oder Künstler. Somit kann man sagen, dass freiberuflich arbeiten und selbstständig sein in diesem Kontext synonym verwendet werden können.
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Ist Krankengeld sozialversicherungspflichtig?
Ist Krankengeld sozialversicherungspflichtig? Ja, Krankengeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, da es als Ersatzleistung für das ausgefallene Arbeitsentgelt während einer Krankheit gezahlt wird. Das bedeutet, dass Krankengeld der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen Beiträge zur Krankenversicherung auf das Krankengeld zahlen. Somit wird das Krankengeld wie reguläres Arbeitsentgelt behandelt und unterliegt den gleichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
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