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Produkt zum Begriff Pflegezeit:


  • Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
    Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit

    Warum ist dieser Pflege-Ratgeber richtig für Sie?

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Boecken, Winfried: Teilzeit- und Befristungsgesetz
    Boecken, Winfried: Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Teilzeit- und Befristungsgesetz , Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt. Die Neuauflage Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen: Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur EU-RL zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Schwerpunkte liegen dabei auf den Neuregelungen im TzBfG bei Nachweispflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform mit dem Anspruch auf eine begründete Antwort des Arbeitgebers Anspruch auf bezahlte Pflichtfortbildungen während der Arbeitszeit Folgen unwirksamer Befristungen auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen Informationspflichten über freie bzw. unbefristete Arbeitsplätze sowie auf den Änderungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG. Die große Anzahl neuer Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 99.00 € | Versand*: 0 €
  • Meinhof, Thomas: Selbstständig mit Yoga
    Meinhof, Thomas: Selbstständig mit Yoga

    Selbstständig mit Yoga , Weit mehr als 100.000 Deutsche haben bereits eine Ausbildung als Yogalehrer:in oder Fitnesstrainer:in durchlaufen. Doch nur selten stehen vermeintlich "trockene" Themen wie Buchhaltung, Kostenrechnung und Steuern auf dem Lehrplan. Dabei sind diese betriebswirtschaftlichen Grundlagen essentiell, wenn man seinen Hobby zum (Neben)Beruf machen möchte. Yogalehrer, Blogger und Podcaster Thomas Meinhof ("Yogadude") gibt in diesem Buch einen kompakten und leicht verständlichen Überblick über alles, was man für eine sportliche Selbstständigkeit wissen muss. Humorvoll geschrieben und in kurze Kapitel unterteilt, ist dieses Buch selbst für den größten Zahlenmuffel unterhaltsam zu lesen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 19.90 € | Versand*: 0 €
  • Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt
    Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt

    Ein Selbstständiger übt entweder eine freiberufliche Tätigkeit aus oder geht einer gewerblichen Tätigkeit nach.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wo Pflegezeit beantragen?

    Um Pflegezeit zu beantragen, muss man sich an den Arbeitgeber wenden. Dieser ist verpflichtet, den Antrag auf Pflegezeit entgegenzunehmen und zu prüfen. In der Regel wird der Antrag schriftlich gestellt und sollte alle relevanten Informationen enthalten. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Pflegezeit zu informieren, um den Antrag korrekt auszufüllen. Bei Unsicherheiten kann auch die zuständige Pflegekasse oder das zuständige Arbeitsamt weiterhelfen.

  • Wie Pflegezeit beantragen?

    Um Pflegezeit zu beantragen, müssen Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden und ihm mitteilen, dass Sie eine Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen dann die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Pflegezeit zur Verfügung stellen. Diese müssen Sie ausfüllen und rechtzeitig einreichen. Es ist wichtig, dass Sie die Pflegezeit rechtzeitig beantragen, da Ihr Arbeitgeber genügend Zeit benötigt, um Ihre Abwesenheit zu organisieren. Zudem sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten während der Pflegezeit informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Wer zahlt bei Pflegezeit?

    Bei der Pflegezeit zahlt in der Regel der Arbeitnehmer selbst für die Zeit, in der er seine Arbeitszeit reduziert oder ganz aussetzt, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu erhalten, um einen Teil des entgangenen Einkommens auszugleichen. Zudem kann in einigen Fällen auch ein Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz bestehen, für die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss leisten muss. Es ist daher wichtig, sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprüche zur Finanzierung der Pflegezeit zu informieren.

  • Wer bezahlt die Pflegezeit?

    Die Pflegezeit wird in der Regel von den pflegenden Angehörigen oder Freunden übernommen. In einigen Fällen können auch professionelle Pflegedienste oder Pflegekräfte beauftragt werden, um die Pflege zu übernehmen. In Deutschland gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegegeld oder Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu beantragen, um die Kosten für die Pflegezeit zu decken. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung zu beantragen. Letztendlich ist die Frage, wer die Pflegezeit bezahlt, von individuellen Umständen und Bedürfnissen abhängig.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflegezeit:


  • Steve Jobs (Isaacson, Walter)
    Steve Jobs (Isaacson, Walter)

    Steve Jobs , »Walter Isaacson ist Jobs so nahe gekommen wie wohl kein anderer Journalist zuvor.« (Handelsblatt) ¿ »Klar, elegant und prägnant.« (New York Times) ¿ »Voller Momente, die einem den Atem verschlagen.« (The Guardian) ¿ Die einzige autorisierte Biografie des Ausnahmegenies - jetzt endlich wieder als Hardcover lieferbar und mit neuem Nachwort Macintosh, iMac, iPod, iTunes, iPhone, iPad - Steve Jobs verlieh der digitalen Welt mit der Kultmarke Apple Ästhetik und Aura. Bis heute gilt er als die Stilikone des IT-Zeitalters, ein begnadeter Vordenker, der kompromisslos seiner Idee folgte. Genial und selbstbewusst machte er trotz ökonomischer und persönlicher Krisen den Apfel mit Biss (Bite) zum Synonym für Innovation und Vision. Doch wer war dieser Meister der Inszenierung, was trieb ihn an? Walter Isaacson gewann das Vertrauen des Apple-Chefs und konnte als erster Biograf während der langjährigen Recherchen auf seine uneingeschränkte Unterstützung ebenso bauen wie auf die seiner Familie, seiner Weggefährten und auch der Kontrahenten. Dabei kooperierte Jobs uneingeschränkt mit Isaacson, machte aber von Anfang an klar, dass er seinem Biografen keinerlei Grenzen setzte. Entstanden ist ein so intimes und ehrliches wie eindrucksvolles Porträt von Steve Jobs und seinem Unternehmen - nicht nur für Apple-Fans. Das Buch stieß beim Erscheinen auf begeisterte Resonanz bei Lesern und in der Presse und avancierte schnell zum weltweiten Phänomen und Millionenbestseller. Als einzig je von Steve Jobs autorisierte Biografie ist es der ultimative Blick hinter die Kulissen von Apple und in den Geist eines Mannes, der die Welt für immer verändert hat. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20230912, Produktform: Leinen, Autoren: Isaacson, Walter, Übersetzung: Gittinger, Antoinette~Grasmück, Oliver~Mallett, Dagmar~Martin, Elfi~Stumpf, Andrea~Werbeck, Gabriele~Strerath-Bolz, Ulrike, Seitenzahl/Blattzahl: 714, Keyword: 2023; amerika; app; app store; apple; apple store; bestseller; bewegend; bewegende biografie; biografie; biographien; buch; bücher; film; genie; gründer; innovation; ipad; iphone; macintosh; michael fassbender; neuerscheinung; silicon valley; technologie; usa, Fachschema: Apple Computer~Mac, Region: Vereinigte Staaten von Amerika, USA, Zeitraum: 20. Jahrhundert (1900 bis 1999 n. Chr.)~21. Jahrhundert (2000 bis 2100 n. Chr.), Fachkategorie: Biografien: Wirtschaft und Industrie, Thema: Entdecken, Text Sprache: ger, Originalsprache: eng, Verlag: Bertelsmann Verlag, Verlag: C.Bertelsmann, Länge: 222, Breite: 161, Höhe: 44, Gewicht: 892, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Vorgänger EAN: 9783570101247, Alternatives Format EAN: 9783442744916 9783837113822 9783837113839 9783837121056, eBook EAN: 9783641074623, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Schmiel, Rolf: Toxic Jobs
    Schmiel, Rolf: Toxic Jobs

    Toxic Jobs , Wenn alles gut läuft, kann Arbeit Spaß und sogar glücklich machen. Aber leider läuft es oft schlecht. Dann macht Arbeit krank. Die Zahl der psychisch bedingten Krankschreibungen ist so hoch wie nie. Viele Menschen glauben, dass sie Ängste, Depressionen, Suchtkrankheiten oder totale Erschöpfung mit sich selbst ausmachen müssten. Der Gedanke, dass die Arbeit ein entscheidender Grund sein kann, liegt vielen fern. Mentale Gesundheit am Arbeitsplatz ist lange ignoriert worden, und wird weiterhin unterschätzt. Rolf Schmiel, einer der bekanntesten Psychologen Deutschlands, hat sich auf eine Reise durch die Arbeitswelt begeben, um das Thema besser zu verstehen. In vielen Begegnungen mit Betroffenen und Fachleuten hat er erfahren, welche Dimension das Problem hat und wie Lösungen aussehen können. Anschaulich, engagiert und zugleich unterhaltsam schildert er die Erlebnisse in seinem neuen Buch. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 19.99 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • 11000801 Clever Tonies - Coole Jobs (Set)
    11000801 Clever Tonies - Coole Jobs (Set)

    Coole Jobs - Set, Ab 5 Jahre

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  • Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Tagen Pflegezeit, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Der Arbeitgeber kann die Pflegezeit grundsätzlich nicht ablehnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Pflegezeit rechtzeitig ankündigen und gegebenenfalls Nachweise über die Pflegebedürftigkeit vorlegen. Falls der Arbeitgeber dennoch die Pflegezeit ablehnt, kann der Arbeitnehmer sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Gewerkschaft wenden, um sein Recht durchzusetzen.

  • Wer kann Pflegezeit nehmen?

    Wer kann Pflegezeit nehmen? Pflegezeit kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen, der pflegebedürftig ist. Dazu zählen in der Regel Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Zudem muss der Arbeitnehmer bereits seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein, um Pflegezeit nehmen zu können. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit, der im Pflegezeitgesetz geregelt ist.

  • Wo kann ich Pflegezeit beantragen?

    Du kannst Pflegezeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. In der Regel musst du deinen Arbeitgeber über die Pflegesituation informieren und einen Antrag auf Pflegezeit stellen. Dieser Antrag sollte Informationen über den Pflegebedürftigen, den Umfang der Pflegezeit und die Dauer enthalten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Antrag zu prüfen und dir eine Entscheidung mitzuteilen. Falls du Schwierigkeiten hast, Pflegezeit zu beantragen, kannst du dich an die zuständige Pflegekasse oder an eine Beratungsstelle wenden.

  • Was passiert nach der Pflegezeit?

    Nach der Pflegezeit kann es verschiedene Möglichkeiten geben, je nachdem, wie sich die Situation entwickelt hat. Zum Beispiel könnte die gepflegte Person wieder selbstständiger werden und weniger intensive Betreuung benötigen. In diesem Fall könnte die Pflegezeit beendet werden und die Pflegeperson wieder ihren normalen Alltag aufnehmen. Es ist aber auch möglich, dass die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht und eine langfristige Betreuung notwendig ist. In diesem Fall könnten weitere Pflegemaßnahmen oder Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

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